Wer ein Haus besitzt oder gerade dabei ist, eine Immobilie zu kaufen, hat in den vergangenen Wochen vielleicht die Meldungen rund um die EEG-Novelle 2027 und das sogenannte Netzpaket verfolgt. Ende Juli hat das Bundeskabinett beide Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht – und für viele Hausbesitzer stellen sich nun ganz konkrete Fragen: Was bedeutet das für meine bestehende Solaranlage? Lohnt sich eine neue Photovoltaikanlage überhaupt noch? Und was ändert sich beim Netzanschluss? Wir möchten Ihnen als Ihr familiäres Unternehmen mit viel Know-how rund um die Immobilie einen klaren Überblick geben.
Der wohl einschneidendste Punkt der EEG-Reform betrifft die Vergütung von Solarstrom aus kleinen Dachanlagen. Bisher konnten Eigentümer, die Strom aus ihrer Photovoltaikanlage ins Netz einspeisten, auf eine feste, über 20 Jahre garantierte Vergütung zählen – eine verlässliche Grundlage für die Investitionsplanung. Das soll sich nun ändern.
Für neu errichtete Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt soll die feste Einspeisevergütung nur noch bis Ende 2028 angeboten werden. Der Förderzeitraum verkürzt sich von bislang 20 Jahren auf gerade einmal drei Jahre. Vorgesehen ist eine Vergütung von 5,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Danach sollen Anlagenbetreiber ihren überschüssigen Strom direkt am Markt verkaufen – entweder selbst oder über einen Dienstleister. Um den Übergang zu erleichtern, ist für die Direktvermarktung ein auf vier Jahre begrenzter Bonus vorgesehen.
Konkret bedeutet das: Die Erlöse aus der Einspeisung werden künftig stärker von den aktuellen Marktpreisen abhängen und damit schwerer planbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist ausdrücklich darauf hin, dass die nötige Infrastruktur für die Direktvermarktung in vielen Regionen noch nicht ausreichend vorhanden ist. Haushalte könnten so ohne faire Vergütung oder verlässliche Rückflüsse dastehen. Der vzbv fordert daher, die festen Vergütungen so lange beizubehalten, bis eine robuste Direktvermarktungsinfrastruktur etabliert ist.
Wichtig: Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb genommen werden, genießen weiterhin die bisherige 20-jährige Garantievergütung. Wer also bereits eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sich vorerst keine Sorgen machen – die bestehenden Verträge bleiben unangetastet.
Ja, und das ist für alle, die gerade eine PV-Anlage planen, eine wichtige Information. Die Umstellung auf die neue Regelung soll schrittweise erfolgen: Die Schwelle, bis zu der die feste Einspeisevergütung noch gilt, sinkt stufenweise – von 50 Kilowatt im Jahr 2027 über Zwischenschritte bis hin zu 7 Kilowatt im Jahr 2029. Das bedeutet: Je größer Ihre geplante Anlage ist, desto früher greifen für Sie die neuen Marktregeln. Wer eine kleinere Anlage plant, hat etwas mehr Zeit, muss aber trotzdem die veränderten Rahmenbedingungen im Blick behalten.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betont, dass die Reformen auf eine kosteneffiziente Energiewende abzielen und mittel- bis langfristig zu sinkenden Strompreisen führen sollen. Die Branche und Verbraucherverbände sehen das kritisch: Wenn kalkulierbare Einnahmen wegfallen, könnte insbesondere bei privaten Eigentümern und mittelständischen Hausbesitzern die Investitionsbereitschaft deutlich sinken.
Auch das Netzanschlussverfahren steht vor einem grundlegenden Wandel. Bislang galt das sogenannte Windhundprinzip: Wer zuerst einen Anschlussantrag stellte, wurde auch zuerst bearbeitet. Das soll künftig durch ein kriterienbasiertes Verfahren ersetzt werden, das den tatsächlichen Entwicklungsstand eines Projekts berücksichtigt. Ab 2028 sollen digitale Verfahren hinzukommen. Projekte, die bereits über Genehmigungen, gesicherte Flächen oder verbindliche Verträge verfügen, könnten bevorzugt behandelt werden – nach dem Prinzip „first ready, first serve“.
Für größere neue Wind- und Solarfreiflächenanlagen ist zudem eine sogenannte 70-Prozent-Regel vorgesehen: Sie dürfen künftig nur noch 70 Prozent ihrer Kapazität ins Stromnetz einspeisen. Diese Regel soll verhindern, dass in Regionen mit ohnehin knappen Netzkapazitäten weitere Erzeugungsanlagen gebaut werden, ohne dass das Netz entsprechend ausgebaut ist.
Ein weiterer zentraler Punkt des Netzpakets ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Netzbetreiber sollen Regionen, in denen regelmäßig nicht der gesamte erzeugte Strom abtransportiert werden kann, für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens fünf Prozent der jährlichen Stromerzeugung in dem jeweiligen Gebiet wegen fehlender Netzkapazitäten abgeregelt werden mussten.
Betreiber neuer Anlagen in solchen Engpassgebieten sollen dann für einen Teil der nicht eingespeisten Strommenge – je nach Standort und Anlagenart 18 oder 20 Prozent der abgeregelten Jahresproduktion – keine Entschädigung mehr erhalten. Das ist vor allem für größere Investitionsprojekte relevant, hat aber auch Auswirkungen auf die Planungssicherheit für alle, die eine PV-Anlage errichten möchten. Projektentwickler und Branchenverbände warnen bereits vor erschwerten Finanzierungen und neuen Unsicherheiten.
Wenn Sie als Immobilieneigentümer in der Region Kaiserslautern aktuell mit dem Gedanken spielen, eine Photovoltaikanlage zu installieren, sollten Sie die nächsten Monate aufmerksam beobachten. Die zentralen Punkte für Sie im Überblick:
Auch im Bereich der Gebäudemodernisierung bewegt sich derzeit einiges: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt ab Januar 2027 weitere Änderungen für Eigentümer mit sich – unter anderem neue Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen. Wer heute in eine Solaranlage investiert, sollte diese Entwicklungen im Zusammenhang betrachten.
Aktuelle Daten aus der Immobilienwirtschaft zeigen zudem, dass die staatlichen Zuschüsse zu den Stromnetzkostenzahlungen im Jahr 2027 sinken werden – ein weiterer Aspekt, den Hausbesitzer bei ihrer Energieplanung berücksichtigen sollten. Dazu kommt, dass laut einer aktuellen Studie die Installation von Gas- oder Ölheizungen langfristig zu höheren Kosten für Eigentümer und Mieter führen kann – ein Argument mehr, sich mit nachhaltigen Energielösungen zu beschäftigen.
Bei der Kittelberger Immobilienverwaltung GmbH steht nachhaltiges Bauen und Sanieren seit jeher im Mittelpunkt unserer Arbeit. Unser Familien-Unternehmen betreut über 400 Wohn- und mehr als 50 Gewerbeeinheiten in und um Kaiserslautern – und wir wissen aus täglicher Erfahrung, wie wichtig es ist, energetische Entscheidungen vorausschauend zu treffen. Ob bei der Planung neuer Wohneinheiten mit moderaten Mietpreisen und attraktiv ausgestatteten Wohneinheiten oder bei der Sanierung bestehender Gebäude: Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sind für uns keine Schlagworte, sondern gelebte Praxis.
Die aktuellen gesetzlichen Änderungen rund um EEG-Novelle und Netzpaket sind komplex – und sie werden in den kommenden Monaten noch das parlamentarische Verfahren sowie die Zustimmung der EU-Kommission durchlaufen müssen, bevor sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Wir beobachten diese Entwicklungen aufmerksam und halten Sie auf dem Laufenden.
Nein. Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb genommen wurden, genießen weiterhin die bisherige 20-jährige Garantievergütung. Für Bestandsanlagen ändert sich durch die EEG-Novelle 2027 zunächst nichts.
Lohnt sich eine neue Photovoltaikanlage noch, wenn die feste Einspeisevergütung wegfällt?Das hängt stark vom Einzelfall ab. Da der Selbstverbrauch künftig eine größere Rolle spielt, kann eine Kombination aus PV-Anlage und Batteriespeicher wirtschaftlich sinnvoll sein. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind jetzt wichtiger denn je.
Was ist der Unterschied zwischen der alten und der neuen Regelung für kleine Dachanlagen?Bisher gab es für neue Anlagen unter 25 kW eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre. Ab 2027 soll diese nur noch für maximal drei Jahre gelten (bis Ende 2028), danach müssen Betreiber ihren Strom direkt am Markt vermarkten – mit entsprechend schwankenden Erlösen.
Was bedeutet der Redispatch-Vorbehalt für mich als Hausbesitzer?Für typische Dachanlagen unter 25 kW ist der Redispatch-Vorbehalt weniger relevant – er betrifft vor allem größere Wind- und Solarparks. Dennoch kann er indirekt Auswirkungen auf die regionale Netzkapazität und damit auf Anschlussverfahren haben.
Wie wirkt sich das neue Netzanschlussverfahren auf meine Planung aus?Wer eine PV-Anlage plant, sollte möglichst früh alle Genehmigungen und Vertragsunterlagen vorbereiten. Das neue kriterienbasierte Verfahren bevorzugt Projekte, die bereits weit in der Planung fortgeschritten sind – gut vorbereitete Antragsteller haben also bessere Chancen auf einen zügigen Anschluss.
Die EEG-Novelle 2027 und das Netzpaket bringen echte Veränderungen für Immobilieneigentümer – aber sie bedeuten nicht das Ende der Photovoltaik oder des nachhaltigen Bauens. Mit der richtigen Vorbereitung und einem kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite können Sie die Weichen jetzt richtig stellen. Sprechen Sie uns an! Bestimmt können wir auch Ihnen weiterhelfen – mit viel Know-how rund um die Immobilie und einem offenen Ohr für Ihre ganz persönliche Situation. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht unter kittelberger-immobilien.de/kontakt.