Gute Nachricht für alle, die fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl nutzen: Der CO2-Preis steigt 2027 nicht zusätzlich an. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 beschlossen, den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 um ein weiteres Jahr beizubehalten. Die Entscheidung klingt auf den ersten Blick beruhigend – doch sie hat einen konkreten Hintergrund, der längerfristig wichtig bleibt: der verschobene Start des europäischen Emissionshandelssystems ETS 2.
Der Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel zum europäischen System war ursprünglich für 2027 geplant. Da ETS 2 nun erst ab 2028 greift, passt die Bundesregierung den nationalen Rahmen entsprechend an. Für Mieter und Vermieter bedeutet das: Ein Jahr mehr Zeit, um sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen – aber kein Grund, das Thema auf die lange Bank zu schieben.
Der CO2-Preis, geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), gilt seit dem 1. Januar 2021 in Deutschland. Er verpflichtet Energieversorger dazu, für jede Tonne CO2, die beim Verbrennen fossiler Brennstoffe entsteht, Zertifikate zu kaufen. Diese Kosten geben die Versorger in der Regel über die Brennstoffpreise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.
Konkret bedeutet das: Wer mit Gas oder Heizöl heizt, zahlt mehr. Schätzungen zufolge können die Mehrkosten bei Erdgas bei rund 1,4 bis 1,55 Cent je Kilowattstunde liegen, bei Heizöl bei bis zu 20,70 Cent je Liter. Für einen durchschnittlichen Haushalt summiert sich das auf spürbare Jahresbeträge – laut verschiedenen Berechnungen rund 287 Euro im Jahr bei Gasheizung und rund 380 Euro bei Ölheizung allein durch den CO2-Anteil. Wärmepumpen und Strom sind von der CO2-Abgabe hingegen ausgenommen, was den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme finanziell attraktiver macht.
Ab 2028 übernimmt das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 den deutschen Brennstoffemissionshandel. Das bedeutet: Der CO2-Preis bildet sich dann grundsätzlich europaweit am Markt – Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Bereits seit 2026 wird der Preis im nationalen System erstmals stärker durch Marktmechanismen beeinflusst, bewegt sich aber noch innerhalb des festgelegten Korridors von 55 bis 65 Euro je Tonne.
Mit dem vollständigen Übergang zu ETS 2 könnten die Schwankungen deutlich größer werden. Prognosen gehen davon aus, dass der Zertifikatspreis bis 2030 auf 100 bis 250 Euro je Tonne CO2 steigen könnte – je nach Marktentwicklung. Um extreme Preissprünge zu dämpfen, sieht das europäische System zwar Stabilisierungsmechanismen vor, doch langfristig ist mit steigenden Kosten für fossiles Heizen zu rechnen. Über die gesamte Laufzeit bis 2045 könnten sich die CO2-Kosten für eine Gasheizung auf rund 11.400 Euro, für eine Ölheizung sogar auf rund 15.000 Euro summieren – in moderaten Szenarien.
Eine der wichtigsten Regelungen in diesem Zusammenhang betrifft die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Seit 2023 können Vermieter die CO2-Abgabe nicht mehr vollständig auf die Mieterschaft umlegen. Stattdessen greift ein zehnstufiges Modell, das die Kostenteilung an der Energieeffizienz des Gebäudes ausrichtet.
Das Prinzip dahinter: Je schlechter die energetische Bilanz eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter trägt. Gut gedämmte, energieeffiziente Häuser belasten Mieterinnen und Mieter weniger – und auch Vermieter profitieren, wenn ihre Immobilie einen guten energetischen Standard aufweist. Bei mangelhafter Energieeffizienz hingegen wächst die finanzielle Verantwortung auf Vermieterseite. Wichtig zu wissen: Mieter haben zudem ein Kürzungsrecht von bis zu 15 Prozent, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist oder Informationspflichten nicht erfüllt werden.
Diese Regelung setzt gezielte Anreize: Wer als Vermieter in energetische Sanierung investiert, reduziert nicht nur die CO2-Kosten, sondern schützt auch langfristig sein Investment und sorgt für moderate Heizkosten bei den Mietenden.
Mit Blick auf die absehbar steigenden CO2-Kosten wird eines immer klarer: Eine zukunftsfähige Immobilie braucht ein zukunftsfähiges Heizsystem. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem unter anderem Förderprogramme für den Heizungstausch und die energetische Gebäudesanierung finanziert werden. Diese Programme bieten für Vermieter und Eigennutzer konkrete finanzielle Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen.
Für Mehrfamilienhäuser kommen verschiedene Optionen in Frage: zentrale Wärmepumpen, Fernwärme, Pelletheizungen oder Solaranlagen. Welches System sinnvoll ist, hängt von Faktoren wie Gebäudegröße, Dämmzustand und der lokalen Infrastruktur ab. Eine Beratung durch Energiefachleute ist dabei empfehlenswert, um die passende Lösung zu finden.
Bei der Kittelberger Immobilienverwaltung GmbH ist das Thema Nachhaltigkeit kein Modewort, sondern fließt in jede Überlegung mit ein. Unser Familien-Unternehmen betreut in und um Kaiserslautern über 400 Wohn- und mehr als 50 Gewerbeeinheiten – und legt dabei besonderen Wert auf zukunftsorientierte Bau- und Sanierungskonzepte. Wir verstehen, dass steigende CO2-Kosten sowohl Mieterinnen und Mieter als auch die Immobilienwirtschaft insgesamt herausfordern.
Mit viel Know-how rund um die Immobilie begleiten wir unsere Mieterinnen und Mieter ebenso wie Interessierte, die eine neue Wohn- oder Gewerbeeinheit suchen. Wir setzen auf moderate Mietpreise und attraktiv ausgestattete Wohneinheiten – und arbeiten kontinuierlich daran, den energetischen Standard unserer Immobilien zu verbessern. Denn gut sanierte Gebäude schützen nicht nur das Klima, sondern halten auch die Heizkosten für alle Seiten in einem vernünftigen Rahmen.
Was bedeutet der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 für meine Heizkosten?
Der Preiskorridor legt fest, in welchem Bereich sich der CO2-Preis 2027 bewegen darf. Für Haushalte bedeutet das: Die Mehrkosten durch den CO2-Preis bleiben 2027 auf dem Niveau von 2026, es kommt zu keiner zusätzlichen Erhöhung. Dennoch sind die Kosten bereits spürbar – bei Erdgas rund 1,4 bis 1,55 Cent je Kilowattstunde zusätzlich.
Wer trägt die CO2-Kosten – Mieter oder Vermieter?
Seit 2023 gilt ein zehnstufiges Modell: Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes. Je schlechter die Energiebilanz einer Immobilie, desto größer ist der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss. Bei gut gedämmten, energieeffizienten Gebäuden fällt der Vermieteranteil entsprechend niedriger aus.
Was ändert sich ab 2028 mit dem ETS 2?
Ab 2028 löst das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 den nationalen Brennstoffemissionshandel ab. Der CO2-Preis bildet sich dann am europäischen Markt – mit potenziell größeren Schwankungen. Prognosen rechnen mit Preisen zwischen 100 und 250 Euro je Tonne CO2 bis 2030. Stabilisierungsmechanismen sollen extreme Sprünge abfedern.
Sind Wärmepumpen und Strom auch vom CO2-Preis betroffen?
Nein. Der CO2-Preis gilt ausschließlich für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl. Wärmepumpen und Strom sind nicht betroffen, was den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme finanziell attraktiver macht und langfristig zu niedrigeren Heizkosten führen kann.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für energetische Sanierungen?
Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Förderprogramme für Heizungstausch und energetische Gebäudesanierung finanziert werden. Diese Programme unterstützen Vermieter und Eigennutzer finanziell beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Eine individuelle Beratung durch Energiefachleute ist empfehlenswert.
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