28. Juli 2026

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 (GModG): Was das neue „Heizungsgesetz“ für Mieter und Eigentümer in Kaiserslautern bedeutet

Das Wichtigste in Kürze: Ein neues Gesetz verändert das Heizen in Deutschland

Am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und bringt spürbare Veränderungen für alle, die in Deutschland wohnen, mieten oder vermieten – auch in Kaiserslautern und Umgebung. Wer eine Wohnung mietet, ein Haus besitzt oder gerade über einen Immobilienkauf nachdenkt, sollte wissen, was dieses Gesetz konkret bedeutet. Wir erklären es Ihnen – verständlich und ohne Fachjargon.

Was ändert sich mit dem GModG gegenüber dem alten GEG?

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz schrieb vor, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Anforderung entfällt mit dem neuen GModG vollständig. Stattdessen gilt künftig das Prinzip der Technologieoffenheit: Eigentümer dürfen wieder neue Gas- und Ölheizungen einbauen – allerdings nicht ohne Bedingungen.

Das Gesetz führt eine sogenannte „Biotreppe“ ein: Ab dem Jahr 2029 müssen fossile Heizungssysteme schrittweise mit einem wachsenden Anteil an klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Die Zieldaten für den jeweiligen Erneuerbaren-Anteil steigen dabei bis 2040 an. Das übergeordnete Ziel bleibt: Bis 2045 sollen alle eingesetzten Heizstoffe in Deutschland klimaneutral sein. Die bisherige Regelung, die einen Betriebsstopp für Öl- und Gasheizungen im Jahr 2045 vorgesehen hatte, wurde jedoch aufgehoben – diese Systeme dürfen damit unbegrenzt weiterbetrieben werden, sofern sie die Vorgaben zur Klimaneutralität erfüllen.

Bestehende Heizungen müssen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden – es sei denn, sie sind irreparabel defekt. Die bisherigen GEG-Übergangsfristen für ältere Gebäude wurden zudem bis November 2026 verlängert, um Gemeinden mehr Zeit für die kommunale Wärmeplanung zu geben.

Mehr Freiheit für Eigentümer – aber auch mehr Verantwortung

Für Eigentümer bringt das GModG zunächst mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heizungstechnologie. Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridsysteme bleiben attraktive und zukunftssichere Optionen – doch auch eine neue Gasheizung ist wieder möglich. Wichtig ist dabei: Wer sich für eine fossile Heizung entscheidet, trägt das finanzielle Risiko steigender CO₂-Preise und der künftigen Pflicht zur Beimischung klimaneutraler Brennstoffe selbst.

Experten raten deshalb, bei der Entscheidung nicht nur den Anschaffungspreis, sondern vor allem die langfristigen Betriebskosten im Blick zu haben. Eine professionelle Beratung vor dem Kauf einer neuen Heizanlage ist laut Finanztip ausdrücklich empfohlen. Das GModG legt zudem neue Energieeffizienzanforderungen für Gewerbegebäude fest und treibt die Digitalisierung im Gebäudemanagement voran.

Bei der Kittelberger Immobilienverwaltung GmbH setzen wir seit Jahren auf nachhaltige Bau- und Sanierungskonzepte – das ist ein Kernstück unserer Arbeit. Unser Familien-Unternehmen begleitet Eigentümer mit viel Know-how rund um die Immobilie durch genau solche Gesetzesveränderungen, damit Sie langfristig die richtige Entscheidung treffen.

Was bedeutet das GModG konkret für Mieter?

Auch als Mieter betrifft Sie das neue Gesetz direkt. Eine wichtige Neuerung: Das GModG regelt ausdrücklich, wie die Kosten für den Heizbetrieb zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Vermieter, die weiterhin auf fossile Heizsysteme setzen, müssen sich an den steigenden Betriebskosten beteiligen – Mieter werden so vor einem ungebremsten Anstieg der Nebenkosten geschützt.

Das ist eine klare Verbesserung für alle Mieterinnen und Mieter: Sie können sicherer kalkulieren, was das Heizen im Alltag kostet. Gerade für Familien mit einem festen Monatsbudget ist das eine wichtige Absicherung. Wir bei Kittelberger legen großen Wert auf moderate Mietpreise und attraktiv ausgestattete Wohneinheiten – dazu gehört für uns auch Transparenz bei den Nebenkosten.

Förderungen für klimafreundliches Heizen: Was gibt es noch?

Wer auf eine klimafreundliche Heizung umrüsten möchte, kann weiterhin staatliche Unterstützung erhalten. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen, die ab dem 21. Juli 2026 gilt.

Die wichtigsten Eckdaten der neuen BEG-Förderung:

  • Grundförderung für Heizungssysteme in Wohngebäuden: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Maximale Förderung für die erste Wohneinheit: bis zu 28.000 Euro
  • Zusätzliche einkommensabhängige Boni sind weiterhin möglich
  • Für Gewerbeimmobilien gelten gesonderte Höchstbeträge je nach Fläche
  • Neu eingeführt: ein Nachhaltigkeits- und Wertschöpfungsbonus, der den Einsatz lokal produzierter Heiztechnologien begünstigt
  • KfW-Förderungen für klimafreundliche Heizlösungen können im Einzelfall bis zu 70 % der Kosten abdecken

Bestehende Förderanträge werden nach den bisherigen Konditionen bearbeitet – wer bereits einen Antrag gestellt hat, kann also aufatmen. Die Förderungen laufen voraussichtlich bis 2030 weiter, werden aber schrittweise angepasst. Der bisherige „Klimageschwindigkeitsbonus“ wird dabei über die Zeit reduziert.

Kritische Stimmen – etwa von der Deutschen Umwelthilfe – weisen darauf hin, dass die neuen Regelungen Deutschlands Klimaziele gefährden könnten. Eine Verfassungsklage gegen das Gesetz wurde angekündigt. Die Regelungen zum Heizsystem sollen bis 2030 evaluiert werden, um zu prüfen, ob sie mit den Klimazielen im Einklang stehen.

Was sollten Immobilienkäufer und Eigentümer in Kaiserslautern jetzt tun?

Wenn Sie gerade dabei sind, eine Immobilie in Kaiserslautern oder Umgebung zu kaufen oder zu verkaufen, lohnt ein genauer Blick auf die verbaute Heiztechnologie. Fragen Sie: Welche Heizung ist installiert? Wie alt ist sie? Welche laufenden Kosten sind zu erwarten – auch angesichts steigender CO₂-Preise und der schrittweisen Biotreppe ab 2029?

Unser Familien-Unternehmen berät Sie gerne – mit viel Know-how rund um die Immobilie und einem ehrlichen Blick auf das, was für Sie und Ihre Familie langfristig sinnvoll ist. Wir geben Ihrem Unternehmen ein Zuhause – und Ihrer Familie natürlich auch.

Bitte beachten Sie: Bei Verstößen gegen die Vorschriften des noch geltenden GEG können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, überwacht unter anderem durch den Schornsteinfeger. Auch im Übergang zum GModG sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie alle relevanten Anforderungen erfüllt.

Sie haben Fragen rund um das neue GModG und Ihre Immobilie in Kaiserslautern?

Unser Familien-Unternehmen ist für Sie da – mit viel Know-how rund um die Immobilie und einer persönlichen Betreuung, die Sie sich wünschen. Sprechen Sie uns an! Bestimmt können wir auch Ihnen weiterhelfen.

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